Teilnahmebedingungen
Durch seine Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin, daß Er / Sie die Wettkampf- und Austragungs-
bestimmungen anerkennt.
Er / Sie bestätigt, daß ärztlicherseits keine Einwendungen gegen seine / ihre Teilnahme bestehen und sein / ihr Gesundheits- und Trainingszustand den Anforderungen des Wettkampfes entspricht. Er / Sie kennt die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände und bestätigt ausdrücklich, auf eigene Verantwortung und Risiko an der Veranstaltung teilzunehmen.
Haftung
Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Es bestehen keine Regreßansprüche, falls die Veranstaltung verlegt werden muß oder aus wichtigen Gründen ausfällt. Das Startgeld wird nicht zurückgezahlt, ausgenommen bei Nichtannahme der Meldung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Diebstähle und andere Schäden. Es wird jedem Teilnehmer / jeder Teilnehmerin dringend empfohlen, zu seiner / ihrer Sicherheit vorab eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen.Teilnahme von Kindern und Jugendlichen
Teilnehmen können Jugendliche die am Wettkampftag mindestens 16 Jahre alt sind. Bei jüngeren Bewerbern ist eine Bescheinigung des Arztes oder Sportlehrers über den Gesundheits- und Trainingszustand zusammen mit der Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten beizufügen. Teilnahme nur in Begleitung eines Erwachsenen.
Radstrecke/Laufstrecke
Auf Rad - und Laufstrecke gilt die Straßenverkehrsordnung, da sogenannter Anliegerquellverkehr nicht ausgeschlossen werden kann und da auch weitere Verkehrsteilnehmer mit Fahrrädern oder Mopeds die Radstrecke befahren oder queren können. Da die Rad- und die Laufstrecke durch ein landwirtschaftlich genutztes Gebiet führen muss auch während des Wettkampfes mit landwirtschaftlichem Verkehr gerechnet werden. Den Anordnungen von Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten. Die Radstrecke ist sehr kurvenreich, wobei es teilweise in Kurven zu Gegenverkehr kommt. Eine Einhaltung des Rechtsfahrgebotes ist daher zwingend notwendig.Helmpflicht
Das Tragen eines genehmigten Sturzhelmes beim Radfahren ist Pflicht.

